Gemäß § 37 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG) beginnt für Kinder, die bis 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben und noch keine Schule besuchen, am 01.08.2025 die Schulpflicht. Der 1. Schultag ist der 8. September 2025.
Schulpflichtige Kinder können im Ausnahmefall gemäß § 51 BbgSchulG auf schriftlichen Antrag der Eltern, für ein Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann und wenn eine anderweitige Förderung, insbesondere durch den Besuch einer Kindertagesstätte, gewährleistet ist. Ein Antrag für eine nochmalige Zurückstellung ist nicht zulässig.
Kinder, die zwischen dem 01.10.2025 und 31.12.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, in Ausnahmefällen auch die Kinder, die nach dem 31.12.2025, jedoch vor dem 01.08.2026 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern in der Schule aufgenommen werden, wenn sie schulreif sind. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
Eltern, die ihr schulpflichtiges Kind an einer anerkannten Ersatzschule anmelden wollen, müssen dies der zuständigen Schule mitteilen.
Die Vorstellung der Schulanfänger bei der zuständigen Grundschule mit den sorgeberechtigten Eltern erfolgt für alle Ortsteile der Gemeinde Märkische Heide (Alt-Schadow, Biebersdorf, Dollgen, Dürrenhofe, Glietz, Gröditsch, Groß Leine, Groß Leuthen, Hohenbrück-Neu Schadow, Klein Leine, Krugau, Kuschkow, Leibchel, Plattkow, Pretschen, Schuhlen-Wiese, Wittmannsdorf-Bückchen) und für alle Ortsteile der Gemeinde Unterspreewald (Leibsch, Neuendorf am See, Neu Lübbenau)
vom 17.02. bis 21.02.2025
zwischen 8.00 Uhr und 11.00 Uhr
in der Allegro Grundschule Gröditsch
in 15913 Märkische Heide OT Gröditsch, Schulstraße 29.
Im Rahmen der Schulanmeldung wird die schulärztliche Einschulungsuntersuchung durch den Jugendgesundheitsdienst durchgeführt. Bitte vereinbaren Sie im Zeitraum vom 06.01.25 bis 22.01.25 telefonisch einen Vorstellungstermin. Sie erreichen uns an Schultagen montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr unter folgender Rufnummer 035476-457.
Am Untersuchungstag sind der Impfausweis, das Vorsorgeheft, der Anamnesebogen und die Kopie der Geburtsurkunde und die ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern und mitzubringen.
Die Teilnahmebestätigung an einer Sprachstandsfeststellung eines Sprachförderkurses oder einer sprachtherapeutischen Behandlung übergeben Sie uns bitte bis spätestens 10.02.2025.
Des Weiteren möchten wir Sie informieren, dass die Einschulungsfeier am Samstag, den 06. September 2025 stattfindet.
gez. L. Zobel
Schulleiterin