Wichtige Informationen zum 14. Schreiben zur Schulorganisation im SJ 21/22
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
aufgrund der Verordnung über befristete Infektionsschutzmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung – SARS-CoV-2-IfSMV) vom 17. März 2022 und dem angepassten Testkonzept vom 18. März 2022 bleibt es dabei, dass dreimal in der Woche (montags, mittwochs, und freitags) eine Bescheinigung über einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest (Selbsttest) mit negativem Testergebnis vorzuweisen ist und die Maskenpflicht weiterhin besteht.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Lisette Zobel
Schulleiterin Gröditsch, 21.03.22